6 Tipps, mit denen fast jeder Steuern sparen kann

Eins vorweg, ich bin kein Steuerexperte, habe mich aber damit in den letzten Jahren intensiv befasst. Daher möchte ich dir meine Steuertipps einfach mal aufschreiben, ob du sie am Ende für dich nutzt, bleibt natürlich dir überlassen. Solltest du ein Steuerbüro haben, kannst du sie ja zumindest drauf hinweisen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass nicht alle Steuerbüros hier ihre Hausaufgaben gemacht haben und das beste für die Kunden rausholen.

Hinweise: Steuerlich geltend machen heißt nicht, dass man das Geld für die Ausgaben vom Finanzamt wiedererhält. Es heißt, dass man die Ausgaben als Werbungskosten ansetzen kann und diese das zu versteuernde Einkommen und den jeweiligen Betrag senken.

Ein Beispiel: Du musst normal 30.000 Euro Einkommen im Jahr versteuern. Auf Grund von anrechenbaren Werbungskosten wie Fahrtweg, Kleidung, etc hast du Werbungskosten in Höhe von 2.000,- Euro jährlich. Steuerlich heißt es dann, du zahlst deine Steuern nicht auf 30.000 Euro Einkommen, sondern nur noch auf 28.000,- Euro. Dadurch senkst du deine Steuerlast insgesamt etwas. Je höher die anrechenbaren Kosten, desto niedriger deine Steuerlast.

Kinderbetreuung lässt sich steuerlich absetzen

Baby krabbelt im Garten wegWer Kinder hat weiß, das geht richtig ins Geld. Mehrmals im Jahr neue Klamotten kaufen, Ausflüge, Kitagebühren und und und. Was viele nicht wissen, du kannst einiges an Betreuungskosten für deine Kinder steuerlich geltend machen. Vor allem die Kitagebühren bzw. die Betreuungskosten bei einer Tagesmutter lassen sich steuerlich gut geltend machen. Bis zu 4.000,- Euro pro Jahr und Kind kannst du hier steuerlich geltend machen. Wichtig ist aber, dass du die Beiträge überweist, damit es für das Finanzamt nachvollziehbar ist und dass du eine Rechnung dafür bekommst oder einen Nachweis über die Beiträge. Alles war über Bargeld abgewickelt wird, kann trotz Rechnung nicht geltend gemacht werden. Zudem können maximal 2/3 der Betreuungskosten geltend gemacht werden, d.h. du müsstest jährlich ca. 6.000,- Euro für dein Kind zahlen, damit du 4.000,- Euro geltend machen kannst.

Noch ein wichtiger Tipp:
Es kann nur das Geld für Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden – zahlt ihr noch zusätzlich Verpflegungspauschalen, sind diese für das Finanzamt nicht relevant. Deshalb wird eigentlich immer Betreuung und Verpflegung separat abgerechnet.

Betriebskosten einer Mietwohnung können abgesetzt werden

Wer kennt das nicht, jedes Jahr aufs Neue kommt die Betriebskostenabrechnung für die Wohnung und meistens muss man hier nachzahlen. Du hast bestimmt schon mal den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen gehört oder? Was viele nicht wissen, das funktioniert theoretisch auch für Teilbereiche der Betriebskosten, die du zahlst. Alle handwerklichen Tätigkeiten an dem Haus, in dem du wohnst, können theoretisch steuerlich geltend gemacht werden. Wieso ich theoretisch schreibe? Dafür brauchst du natürlich eine Kopie der Betriebskostenabrechnung, wo genau steht, wie viel die Arbeit gekostet hat und zu welchem Anteil deine Wohnung daran beteiligt ist. Wichtig: Wie bei allen haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du nur die Arbeit anrechnen, nicht das Material.

Bilde dich weiter und spare Steuern

Viele beschweren sich, sie hätten keine Perspektiven im Job und lassen den Kopf hängen. Dabei kann fast jeder hier selbst etwas für sich tun und die eigene Ausgangsposition verbessern. Das Zauberwort: Fortbildung!

Du kannst hier die meisten Kosten, die im Falle einer Fortbildung anfallen und die du selbst zahlst steuerlich geltend machen. Dazu gehört z.B. der Fahrtweg zur Bildungsstätte, die benötige Literatur & Unterlagen sowie Prüfungs- und Kursgebühren. Das tolle daran: Eine Höchstgrenze gibt es hier seitens des Gesetzgebers nicht. Eine Voraussetzung muss deine Fortbildung jedoch erfüllen, damit das Finanzamt nicht meckert: In § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) steht unter anderem, die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen:

  1. die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder
  2. die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen.

Das heißt für dich: Wenn du in einem handwerklichen Beruf arbeitest und eine Fortbildung im Bereich Börse machst, wird das Finanzamt sicherlich meckern. Machst du die Fortbildung aber z.B. im Bereich Teamführung oder soziales um z.B. später ein Team zu führen, sollte das kein Problem sein.

Hast du Haustiere? Das kannst du steuerlich geltend machen…

Wir sind wieder beim Thema haushaltsnahe Dienstleistungen. Was viele nicht wissen, du kannst so ziemlich alles zum Großteil steuerlich absetzen, was in deinem Haushalt offiziell mit einer Rechnung und Überweisung bezahlt wird. Dazu gehört z.B. auch ein Tiersitter, der z.B. auf deine Katze oder Hund aufpasst, während du nicht da bist. Auch hier gilt: Steuerlich geltend kannst du nur die reine Arbeitszeit anrechnen, die das Material (z.B. Futter). Weitere Voraussetzung: Dein Tiersitter muss ein Gewerbe angemeldet haben oder dir zumindest eine Rechnung schreiben können. Die meisten, die kein Gewerbe in dem Bereich haben, werden dir auch keine Rechnung schreiben.

Was du pauschal immer gut absetzen kannst

Kleinvieh macht auch Mist, der Spruch hat was und das möchte ich dir anhand folgender Pauschalen zeigen.

  • Entfernungspauschale: pro Kilometer kannst du 30 Cent anrechnen. D.h. ist dein täglicher Hin- und Rückweg zur Arbeit z.B. 20km und du arbeitest an 200 Tagen im Jahr, kannst Du im Jahr 1.200,- Euro (0,3 Euro x 20km x 200 Tage) an Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
  • Berufsbekleidung: Hast du gar keine Belege hierfür, kannst du pauschal jährlich 200,- Euro Brauchst du spezielle Bekleidung die teurer ist, kannst du auch mehr ansetzen, dazu brauchst du aber die Kaufbeläge.
  • Arbeitsmittel: Hier lassen sich bis zu 110,- Euro pauschal absetzen, alles was teurer war, solltest du separat angeben. Zu Arbeitsmitteln können z.B. Druckerpatronen oder Aktenordner etc.
  • Telefonkosten: In Zeiten von Homeoffice nutzt du wahrscheinlich dein privates Telefon auch für Dienstgespräche. Hier kannst du pauschal 20% deiner Telefongebühren steuerlich geltend machen. Die Summe ist aber auf max. 240,- Euro jährlich begrenzt.

Du siehst, mit den Pauschalen kommst du auch schnell auf einen vierstelligen Betrag im Jahr, den du von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst.

Hast du schon mal was vom geldwerten Vorteil gehört?

Sicher hast du das aber weißt du auch was das ist? Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei nicht direkt um Geld sondern z.B. um eine Dienstleistung oder einen Sachwert, der einen bestimmten Geldwert hat. Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dir neben dem klassischen Gehalt auch noch geldwerte Vorteile anzubieten. Der Klassiker wäre hier z.B. der Firmenwagen. Steuerlich muss dieser jedoch auch in deiner Abrechnung berücksichtigt werden, daher widmen wir uns mal einem Sonderfall, der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu eine Win-Win Situation führen kann. Es geht um den monatlichen Freibetrag von 44,- Euro, der von dir nicht versteuert werden muss! Richtig gehört, du kannst theoretisch jeden Monat einen entsprechenden Sachwert in Höhe von 44,- Euro von deinem Arbeitgeber erhalten und musst diesen nicht nachträglich versteuern. Das kann z.B. ein Tankgutschein sein, ein Zeitungsabo oder die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter etc. Der Arbeitgeber hat hier den Vorteil, dass der geldwerte Vorteil den zu versteuernden Gewinn schmälert, ohne dabei zusätzliche Sozialabgaben zu zahlen wie bei einer Gehaltserhöhung.

Denkst Du über Immobilien nach?

Haus mit Garten im HerbstFalls ja, solltest du dir meinen Artikel zum Thema „selbstgenutzte Immobilie als Altersvorsorge“ durchlesen. Weil der Mensch faul ist, hier die Kurzfassung für dich: wenn du überlegst, deine Altersvorsorge durch den Kauf von Immobilien aufzubessern, ist das grundsätzlich eine sehr gute Idee. Ich erspare mir jetzt Tipps und Hinweise zur Objektwahl, sondern bleibe beim Thema Steuern. Du kannst als Immobilienbesitzer viel steuerlich geltend machen, wenn du es richtig anstellst. Als erstes solltest du die Immobilie auf jeden Fall vermieten, da du ansonsten bei Eigennutzung kaum bis keine Steuervorteile haben wirst. Bei einer Vermietung kannst du die kompletten Zinskosten des Immobilienkredits komplett steuerlich geltend machen. Hinzu kommen Renovierungs- und Modernisierungskosten von 15% des Kaufpreises in den ersten drei Jahren nach dem Kauf. Bei Immobilien sind das schnell vier- bis fünfstellige Beträge im Jahr. Nach zehn Jahren läuft bei vermieteten Immobilien die Spekulationsfrist ab. Das heißt, wenn du danach deine Immobilie mit Gewinn verkaufen kannst, musst du keine Steuern mehr drauf zahlen.

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